Mit dem Beschluss des Wachstumschancengesetzes durch das Bundeskabinett sollen Innovationen in der Wirtschaft gefördert und die Transformation hin zu mehr Klimaschutz im Mittelstand beschleunigt werden. Dafür ist unter den rund 50 steuerlichen Maßnahmen des Gesetzes ein zentrales Instrument vorgesehen: die Prämie für Investitionen in den Klimaschutz.
Wachstumschancengesetz – was steckt dahinter?
Ob beim Wachstum, bei der Innovations- oder der Wettbewerbsfähigkeit: Unternehmerinnen und Unternehmern in Deutschland stehen unter Druck. Die Gründe sind bekannt: Neben den ökonomischen Folgen multipler Krisen wie der Corona-Pandemie und des Ukrainekriegs kommen strukturelle Herausforderungen wie der Klimaschutz und Transformationsbestrebungen hinzu.
Daher will die Bundesregierung abermals Unternehmen in Deutschland entlasten – um rund sieben Milliarden Euro. Dadurch sollen die Rahmenbedingungen für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen sowie die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands verbessert werden.
Grundlage dafür ist das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ – kurz: das Wachstumschancengesetz, das am 30. August 2023 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Darin werden die Steuermindereinnahmen für den Bund auf 2,6 Milliarden Euro, für die Länder auf 2,5 Milliarden Euro und für die Gemeinden auf 1,9 Milliarden Euro beziffert.
Wachstumsimpulse für die Wirtschaft
Das Wachstumschancengesetz ist wesentlicher Bestandteil eines Zehn-Punkte-Plans, den die Bundesregierung auf der Kabinettsklausur in Meseberg verabschiedet hat. Der Plan sieht unter anderem steuerliche Erleichterungen, Bürokratieabbau und Investitionen in den Klimaschutz vor.
Vieles davon wird in dem Wachstumschancengesetz aufgegriffen: Es enthält ein umfassendes Paket mit rund 50 steuerlichen Maßnahmen, die zwei übergeordnete Ziele verfolgen:
- Die Liquidität der Unternehmen soll verbessert werden.
- Wachstumsimpulse sollen gesetzt werden, um dauerhaft mehr Investitionen und unternehmerischen Mut zu fördern.
Klimaschutz im Betrieb wird finanziell gefördert
Unter den Maßnahmen sticht eine besonders hervor: das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Investitionen in den Klimaschutz. Es sieht vor, dass Betriebe, die in klimafreundliche Technologien investieren und ihre Energieeffizienz verbessern, eine staatliche Investitionsprämie erhalten.
Die wichtigsten Informationen zur Klimaschutz-Investitionsprämie:
- Bis 2030 können Unternehmen bei Investitionen in den Klimaschutz eine staatliche Investitionsprämie erhalten.
- Ziel der Prämie ist es, Betriebe bei ihrem Umstieg zur Klimaneutralität zu unterstützen und eben diese Transformation zu beschleunigen – die Förderung soll entsprechend als Anreiz für Investitionen dienen.
- Die Prämie umfasst 15 Prozent der Kosten der Maßnahme und ist auf maximal 30 Millionen Euro pro Anspruchsberechtigen und Investitionsvorhaben im Förderzeitraum begrenzt, inkl. weiterer Förderungen.
So erhalten mittelständische Unternehmen die Prämie
Damit die Investition eines Unternehmens förderwürdig wird, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, unter anderem:
- Die Investition muss die Energieeffizienz des Betriebs verbessern und Teil eines Energiesparkonzepts sein.
- Das Energiesparkonzept muss mit einem/einer (externen) Energieberater:in beziehungsweise eines/einer (unternehmensinternen) Energiemanager:in erstellt werden.
- Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Investition müssen mindestens 5.000 Euro betragen.
Ausgenommen sind Investitionen für:
- Kraft-Wärme-Kopplung,
- Fernwärme und/oder Fernkälte
- Energieanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Auch unternehmenseigene Forschung soll gestärkt werden
Nicht nur an Universitäten, Hochschulen und weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen wird geforscht – auch Unternehmen entwickeln Ideen und Innovationen. Dies soll mit dem Wachstumschancengesetz stärker gefördert werden.
Dafür wird das bestehende Forschungszulagengesetz erweitert. Dieses legt bisher fest, dass Personalkosten in der Forschung von Unternehmen steuerlich begünstigt werden können. Nun folgt eine Ausweitung der Förderung auf Investitionen – beispielsweise Anschaffungs- und Herstellungskosten von Instrumenten, Maschinen etc., die für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erforderlich sind.
Vergeben Betriebe Forschungsaufträge an externe Organisationen (Auftragsforschung), können die dabei entstehenden Kosten um bis zu 70 Prozent förderfähig sein. Mit dieser Maßnahme sollen die Forschung in Unternehmen gefördert und Innovationen „Made in Germany“ unterstützt werden.
Neben staatlichen Förderungen: steuerliche Erleichterungen und Bürokratieabbau
Das Wachstumschancengesetz sieht neben der Investitionsprämie und der Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung auch steuerliche Erleichterungen und Maßnahmen zum Bürokratieabbau für den Mittelstand vor.
Dazu zählen unter anderem:
- Verlustrechnung wird ausgeweitet: Bisher können Unternehmen 60% der Verluste aus dem aktuellen Jahr mit den letzten beiden Vorjahren verrechnen (Verlustrücktrag). Diese Regelung wurde zur Entlastung der Betriebe in der Coronakrise getroffen. Mit dem Wachstumschancengesetz wird das nun erweitert: Künftig sollen 80% Verluste auf die letzten drei Jahre steuerlich verrechnet werden können. Zudem wird die Grenze des Verlustrücktrags von zehn Millionen Euro (bzw. 20 Millionen Euro bei Ehegatten), die befristet festgelegt war, mit dem Gesetz dauerhaft gelten.
- E-Rechnung wird verpflichtend: Ab dem 01. Januar 2025 sollen alle Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Für das verpflichtende Erstellen und Versenden von E-Rechnungen soll den Betrieben mehr Zeit gegeben werden.
- Kleinunternehmen werden entlastet: Für Kleinunternehmen soll der Schwellenwert, ab dem eine vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben werden muss, von 1.000 auf 2.000 Euro erhöht werden. Zudem ist vorgesehen, sie von der umsatzsteuerlichen Erklärungspflicht zu befreien. Neben Kleinunternehmen sollen auch Start-Ups und Solo-Selbstständige von dieser Regelung profitieren.
- Wohnungsbau wird angekurbelt: Auch für den Wohnungsbau soll es mit Wachstumschancengesetz einen steuerlichen Anreiz geben. So sieht die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf vor, die Abschreibungsmöglichkeiten für Wohngebäude zu erweitern: Für Bauvorhaben mit Baubeginn ab dem 1. Oktober 2023 soll eine degressive Abschreibung, befristet für sechs Jahre, eingeführt werden.
Wie geht es weiter?
Nach dem Kabinettsbeschluss müssen nun noch Bundestag und Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen. Diskussionsbedarf wird es in jedem Fall geben: So hatte Bremen bereits angekündigt, dem Wachstumschancengesetz im Bundesrat nicht zustimmen zu wollen. Im Idealfall soll das Gesetz Anfang 2024 in Kraft treten.