Mit Moped, E-Scooter & Co. in die Mopedsaison 2024 

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E-Scooter

Mittlerweile sieht man sie in jeder größeren Stadt durch die Straßen flitzen: Elektrische Tretroller. Doch nicht nur die E-Scooter sind ein beliebtes Fortbewegungsmittel, sondern auch Mofas und Mopeds. Wir zeigen, wie diese Kleinkrafträder sich unterscheiden und wie sie versichert werden müssen.

Was sind Kleinkrafträder?

Die folgenden Eigenschaften zeichnen alle Fahrzeuge der Kategorie Kleinkrafträder aus:

  • typischerweise zwei Räder (Ausnahme: Krankenfahrstühle oder dreirädrige E-Scooter)
  • Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von bis zu 50 cm³ oder Elektromotor mit einer Leistung von bis zu 4 kW
  • Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
  • Helmpflicht (Ausnahme: E-Roller)
  • nicht steuerpflichtig, benötigen keine Hauptuntersuchung
  • Führerscheinklasse AM oder höher (Ausnahme: Mofa)

Wer darf mit E-Scooter & Co. fahren?

Mädchen auf E-Roller

In Deutschland können Jugendliche ab 15 Jahren den Roller-Führerschein der Klasse AM machen. Bis zum 16. Geburtstag gilt dieser allerdings nur in Deutschland. Da die Höchstgeschwindigkeit von Mofas auf 25 km/h begrenzt ist, dürfen sie außerorts auf Radwegen genutzt werden. Zum Fahren genügt eine Mofa-Prüfbescheinigung.

Um einen E-Scooter fahren zu dürfen, muss man mindestens 14 Jahre alt sein. Eine gültige Fahrerlaubnis ist nicht notwendig. Auch eine Helmpflicht gibt es bislang noch nicht. Aufgrund der Geschwindigkeit wird jedoch das Tragen eines Helmes zur eigenen Sicherheit empfohlen. Mit dem E-Scooter dürfen Sie auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen oder – falls diese nicht vorhanden sind – auf der Straße oder außerorts auf dem Seitenstreifen fahren. Das Fahren auf dem Gehweg oder in einer Fußgängerzone ist nicht gestattet. Auch wenn der Motor ausgeschaltet wird, darf nur auf den vorgesehenen Verkehrsflächen gefahren werden. Ebenfalls verboten ist die Mitnahme von Personen und Gegenständen auf dem Trittbrett, das Anhängen an andere Fahrzeuge sowie Behinderungen und Gefährdungen.

Welcher verkehrsrechtlichen Kategorie ein Elektrofahrrad (E-Bike) zugeordnet wird, hängt von der Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Modells ab:

  • Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h: Leichtmofa
  • Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h: Mofa (Achtung: Helmpflicht!)
  • Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h: Kleinkraftrad (Führerschein Klasse AM erforderlich)

Pedelecs, die eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten, gelten als normale Fahrräder. Schnellere Pedelecs bis 45 km/h (S-Pedelecs) hingegen gelten als Kleinkrafträder.

Versicherungsschutz

Wie jedes motorisierte Fahrzeug im Straßenverkehr braucht auch ein E-Scooter eine gültige Versicherungsplakette, die am Roller unterhalb der Rückleuchte angeklebt werden muss. Die Kosten belaufen sich je nach Versicherungsanbieter auf ca. 40 Euro im Jahr. Zudem können Sie Ihren E-Scooter durch eine Kaskoversicherung zusätzlich gegen Diebstahl versichern. Hierfür können Sie mit 20 bis 40 Euro pro Jahr rechnen.

E-Bikes werden meist wie herkömm­liche Fahr­räder versichert – allerdings nur, solange der Motor lediglich bis zu maximal 25 km/h mitarbeitet. S-Pedelecs, Mofas und Mopeds benötigen eine Mopedversicherung, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. E-Scooter sind in der Regel nicht in der Privathaft­pflicht (PHV) mitversichert. Ähnlich wie Mofas werden sie als Kraftfahrzeuge eingestuft, weil sie einen Motor haben. Aus diesem Grund greift in den meisten Versicherungspolicen die sogenannte „Benzinklausel“: Sie schließt alle Kfz, die schneller sind als 6 Stundenkilo­meter, vom Deckungs­schutz der Privathaft­pflicht­versicherung aus. Dabei ist es egal, ob das Kfz einen Benzin-, Diesel- oder Elektromotor besitzt. Dies gilt auch im Ausland! Wenn Sie also mit dem E-Roller einen Unfall bauen, müssen Sie den Schaden komplett aus eigener Tasche zahlen. Bei Verkehrs­unfällen können sich die Kosten dafür schnell auf mehrere Tausend Euro belaufen. 

E-Roller und MopedUnser Tipp: Mopedversicherung der Provinzial

Die Moped­versicherung der Provinzial mit Haft­pflicht und Teil­kasko können Sie einfach online abschließen. Auch für E-Roller, Pedelecs oder E-Bikes finden Sie hier die richtige Versicherungs­lösung. Der Tarif für die Versicherung gilt auch für Fahrer:innen unter 23 Jahren. Hier geht es zur Online-Terminvereinbarung.

Hinweis: Fahrzeuge mit einem Hubraum bis 125 cm³ und einer Motorleistung maximal 15 PS oder 11 kW zählen zu den Leichtkrafträdern. Diese benötigen anstelle einer Mopedversicherung eine Motorrad-Haftpflichtversicherung.

E-Scooter: Kaufen oder Mieten?

Einen E-Scooter kann man aktuell für 500 bis 5000 Euro käuflich erwerben. Der Preis für einen E-Roller ist abhängig von dem jeweiligen Hersteller und der Ausstattung. Achten Sie beim Kauf darauf, ob der E-Roller wirklich alle Voraussetzungen erfüllt, die für eine Betriebserlaubnis notwendig sind. Andernfalls dürfen Sie Ihren Scooter nur auf einem Privatgelände fahren, da ansonsten hohe Bußgeldstrafen folgen können.

Parkplatz für E-RollerWer das Fahren mit einem Elektro-Tretroller gern erstmal ausprobieren möchte, kann auch auf spezialisierte Sharing-Dienste zurückgreifen. In vielen großen Städten in Deutschland gibt es verschiedene Anbieter, bei denen E-Scooter für einen bestimmte Zeit gemietet werden können. Meistens gibt es Hotspots an Bushaltestellen und Bahnstationen, an denen E-Scooter bereitstehen. Freie Roller können über eine Smartphone-App geortet und entsperrt werden. 

1 Kommentar

  1. Aufklärung finde ich gut und wichtig, sonst stolpern wir irgendwann über Roller, wie in Berlin-Mitte. Leider gibt es zu viele Uneinsichtige, die meinen, sie dürften auf Gehwegen fahren (so erlebt in Stuttgart) und es gibt leider auch schwarze Schafe bei Händlern….Stichwort Versicherungspflicht. Daher finde ich Euren Blog Beitrag wichtig und gut. Grüße aus Kiel, noch bekommen wir das nicht so mit, was in Hot Spots wie Paris und Berlin abgeht…Grundsätzlich sind Scooter als Teil eines Mobilitätskonzeptes begrüßenswert.

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