So können Sie den Soli-Wegfall für Ihren Vermögensaufbau nutzen

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Fast genau 30 Jahre nach dem Fall der Mauer hat sich der Bundestag 2019 auf die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags geeinigt. Die überwiegende Mehrheit der Steuerzahler – nach Rechnung des Finanzministeriums sind das rund 90 Prozent – muss ab 2021 keinen Soli mehr zahlen, für sie entfällt der Zuschlag von 5,5 Prozent auf die Einkommens- oder Körperschaftssteuer komplett. Weitere 6,5 Prozent der Steuerzahler müssen den Zuschlag nur noch teilweise entrichten. Insgesamt würden laut Finanzministerium 96,5 Prozent der Steuerzahler durch das Gesetz bessergestellt. 

Für wen wird der Soli komplett abgeschafft und wer zahlt weiterhin? 

Der Staat entlastet vor allem geringe und mittlere Einkommen. Alleinstehende werden künftig erst ab einem Jahreseinkommen von rund 73.000 Euro brutto zur Kasse gebeten. Wer zwischen 73.000 und 109.000 Euro verdient, muss den Soli nur teilweise zahlen. Wer mehr verdient, muss den vollen Zuschlag bezahlen. 

Paare ohne Kinder

Wo genau die Freigrenze liegt, hängt davon ab, ob beide in der Partnerschaft verdienen. Bei nur einem Einkommen liegt die Freigrenze bei rund 136.000 Euro. Bis etwa 206.000 Euro muss der Soli teilweise gezahlt werden, darüber der volle Zuschlag. Wenn beide zu gleichen Teilen zum gemeinsamen Einkommen beitragen, wird der Soli erst ab rund 147.000 Euro Bruttoeinkommen auf die Einkommensteuer aufgeschlagen. Ab etwa 219.000 Euro brutto muss der volle Soli gezahlt werden. 

Familien mit Kindern

Hier kommt es auf die Zahl der Kinder an und inwieweit beide Partner zum Einkommen beitragen. Zum Beispiel muss bei einer Familie mit einem Einkommen und zwei Kindern bei einem Jahresbrutto unter 151.000 Euro keinen Soli gezahlt werden. Beträgt das Einkommen bis zu 221.000 Euro, ist der Soli teilweise zu zahlen, darüber wird der volle Zuschlag fällig. Demnach hätte ein verheiratetes Paar mit einem gemeinsamen Einkommen von 120.800 Euro im Jahr und zwei Kindern knapp 1.000 Euro netto jährlich mehr zur Verfügung. 

Ihr Ersparnis einfach mit unserem Soli-Rechner ausrechnen

Wie viel Geld Sie sparen, lässt sich pauschal nicht sagen. Dazu haben wir Ihnen in Zusammenarbeit mit der DekaBank einen Soli-Rechner bereitgestellt. Ermitteln Sie mit dem Soli-Rechner, wie hoch Ihre monatliche Ersparnis voraussichtlich ist. 

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Unser Anlage-Tipp:  Soli-Ersparnis in einen Fondssparplan einzahlen

Der Rechner zeigt Ihnen außerdem, was aus Ihrer Soli-Ersparnis in Zukunft werden kann. Nutzen Sie Ihre Soli-Ersparnis, um sich Ihre persönlichen Spar- und Vorsorgeziele erfüllen zu können. Ganz leicht geht dies mit einem Fonds-Sparplan. Der Vorteil: Wenn Sie langfristig sparen, müssen Sie sich um den richtigen Zeitpunkt für den Einstieg keine Gedanken machen. In schwächeren Marktphasen kaufen Sie Fondsanteile im Verhältnis günstig ein und bekommen für Ihren Sparbetrag mehr Anteile, in teureren Zeiten entsprechend weniger. So errechnet sich mit der Zeit ein durchschnittlicher Kaufpreis. Zudem können die Erträge aus dem Fondssparplan sofort wieder angelegt werden. Das heißt, auch dieses Geld arbeitet direkt für Sie und trägt dazu bei, dass Renditechancen genutzt werden können, wobei natürlich auch Fonds-Sparpläne Wertschwankungen unterliegen, die sich negativ auf das angesparte Kapital auswirken können. 

Hinweis: Soli bei Kapitalerträgen bleibt

Für Anleger mit Kapitalerträgen zum Beispiel aus Zinsen, Dividenden und dem Verkauf von Aktien und Fonds gilt der bisherige Steuerabzug. Liegt der Ertrag über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro, muss neben der Abgeltungssteuer von 25 Prozent weiterhin 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag gezahlt werden. Wenn Sie mehr Information zu Fondssparplänen erhalten wollen, kommen Sie gern auf unsere Berater*innen zu. Wir freuen uns auf Sie!

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