Wer die Wahl hat…

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Am 7. Mai 2017 sind alle wahlberechtigten Schleswig-Holsteiner wieder dazu aufgerufen, einen neuen Landtag zu bestimmen. Bei der Wahl werden die (mindestens) 69 Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtags in Kiel gewählt. Davon werden 35 Mandate in Einerwahlkreisen nach relativer Mehrheitswahl und die restlichen über geschlossene Listen vergeben.

Warum wählen wir eigentlich?

Wahlen sind das Fundament jeder demokratischen Gesellschaft. Die Bürger in Schleswig-Holstein entscheiden mit ihrer Stimme über die politischen Mehrheiten im Landtag. Die Abgeordneten werden für einen Zeitraum von 5 Jahren gewählt (vor dem Jahr 2000 betrug eine Legislaturperiode lediglich 4 Jahre). Nach Ablauf dieser Wahlperiode entscheiden die Bürger erneut, wer ihre Interessen am besten vertreten kann.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Bürger, die mindestens 16 Jahre alt und deutsche Staatsbürger sind und die seit mindestens sechs Wochen ihren Wohnsitz oder ihren dauernden Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein haben (Aktives Wahlrecht).
Die Stimmabgabe muss frei und geheim sein. Jede Stimme zählt gleich. Die Abgeordneten werden unmittelbar, das heißt direkt, oder über eine Liste gewählt.

Wahlpflicht – Zwang oder Angebot?

Gleichberechtigt neben der Wahlberechtigung steht die Wahlverpflichtung. Diese Wahlpflicht erfüllt gleich mehrere Ziele: Zum einen ist sie Ausdruck eines demokratischen Selbstverständnisses und zum anderen soll sie verhindern, dass politische Entscheidungen durch eine geringe Wahlbeteiligung letztendlich von einer Minderheit der Bevölkerung getroffen werden können. Extremistische und populistische Parteien würden von der „Wahlträgheit“ vieler Menschen profitieren.

Also: Zur Wahl zu gehen kann Euch keiner zwingen – aber auf das Privileg, wählen zu dürfen, solltet Ihr nicht leichtfertig verzichten.

Wählen schon ab 16 . . .? Nutzt Eure Chance!

Schleswig-Holstein ist eines von nur vier Bundesländern, in denen das aktive Wahlrecht bei Landtagswahlen auf 16 Jahre heruntergesetzt wurde. Damit können hier auch junge Leute direkten Einfluss auf die Landespolitik nehmen. Diese Chance sollte sich kein Jugendlicher entgehen lassen. Oftmals liegen nur ein paar hundert Stimmen zwischen den Parteien oder Wahlkandidaten. Eure Stimme ist also wichtig und kann den Unterschied ausmachen!

Übrigens, bevor wir jetzt vielleicht falsche Hoffnungen wecken: Ministerpräsident/-in könnt Ihr mit 16 Jahren noch nicht werden. Das passive Wahlrecht gilt weiterhin erst ab 18.

Wen können wir wählen?

Jeder Wähler hat (wie bei der Bundestagswahl) zwei Stimmen. Das erste Kreuz macht man bei seinem gewünschten Wahlkreiskandidaten (Erststimme), mit der Zweitstimme wird für die Landesliste einer Partei oder einer politischen Vereinigung gestimmt. Insgesamt stehen dieses Mal 13 Parteien und politische Vereinigungen zur Auswahl. Zwei Bewerber wurden im Vorfeld nicht als Partei anerkannt bzw. wegen fehlender Unterstützungsunterschriften nicht zugelassen.

Große Hürde für die Kleinen: Die Fünf-Prozent-Klausel

Anspruch auf Sitze im Landtag haben nur die Parteien, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder mindestens ein Direktmandat gewonnen haben. Von dieser Sperrklausel ausgenommen sind lediglich Wahlvorschläge der dänischen Minderheit (SSW – Südschleswigscher Wählerverband).

Nationale Minderheiten in Deutschland

Neben dem SSW, der in Schleswig-Holstein die dänische nationale Minderheit repräsentiert und dadurch von der Fünf-Prozent-Klausel befreit ist, erstreckt sich diese Ausnahme mittlerweile auf alle Parteien nationaler Minderheiten in Deutschland. Neben dem SSW existieren aktuell die „Lausitzer Allianz“ als sorbische Partei in Brandenburg und Sachsen sowie in Niedersachsen die Partei „Die Friesen“.

Was ist denn eigentlich der Wahl-O-Mat?

Wer sich noch nicht so richtig entscheiden konnte, wem er letztendlich am Wahltag seine Stimme geben soll, kann für seine Meinungsfindung den Wahl-O-Mat befragen. Mit diesem Frage-und-Antwort-Tool können die eigenen Antworten auf politische Fragen mit denen der zur Wahl stehenden Parteien abgeglichen werden. Und da, wo die größte Übereinstimmung erkennbar ist, kann (oder sollte?) man am Wahltag sein Kreuz machen. Natürlich nicht zwangsläufig. Wir haben ja schließlich die freie Auswahl.

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