Neues im November

Schnäppchen, Spartipps und Gewinne für die Kids – das und mehr bringt der November

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Die wichtigsten Neuigkeiten zu den Themen Finanzen, Reisen und Verkehrsdelikten im Überblick

Der Monat November hält wieder einige Änderungen und Neuigkeiten für Sie bereit. Wir zeigen Ihnen unter anderem, wo Sie noch besser sparen können, welche neuen Regelungen es zum Thema Reisen gibt und welche Leistungen nun für ungeimpfte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Quarantäne wegfallen.

Jetzt wird es ernst: Die Abgabe der Steuererklärung steht an

Da war doch noch was. Genau. Wenn Sie die Steuererklärung für 2020 selbst erstellen, heißt es nun langsam, aber sicher: Schluss mit der Aufschieberitis. Denn der Abgabetermin ist der 31. Oktober. Weil dies ein Sonntag ist, haben Sie aber bis zum 1. November 2021 Zeit, Ihre Steuererklärung einzureichen. Ist der 1. November in Ihrem Bundesland wiederum ein gesetzlicher Feiertag (Allerheiligen), können Sie die Einreichung sogar erst am 2. November 2021 vornehmen. Kümmert sich wiederum eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater um Ihre Steuererklärung, muss diese erst bis zum 31. Mai 2022 beim Finanzamt eingehen.

Drei Neuigkeiten in Sachen Corona-Pandemie

1. Kein Geld mehr für ungeimpfte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Quarantäne

Die einen finden es gerecht, andere sprechen beim Beschluss der Gesundheitsminister von „Impfpflicht durch die Hintertür“. Fakt ist, es ist beschlossene Sache. Für Corona bedingte Verdienstausfälle, die wegen einer angeordneten Quarantäne entstehen – beispielsweise durch den Kontakt zu Corona-Infizierten oder die Reiserückkehr aus einem Risikogebiet im Ausland –, soll es für ungeimpfte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab spätestens 1. November keinen Lohnersatz mehr geben. Dies betrifft alle Personen, für die eine Impfempfehlung vorliegt, die sich aber bewusst – ohne medizinische Gründe aufweisen zu können – gegen eine Impfung entscheiden.

Von der neuen Regelung ausgenommen sind Menschen, die sich nachweislich – aus unterschiedlichen Gründen – nicht impfen lassen können. Haben Sie die Möglichkeit zum Homeoffice und sind trotz Quarantäne weiter arbeitsfähig, sind Sie von der Lohnersatzstreichung selbstverständlich nicht betroffen.
Wer selbst an Corona erkrankt, ob geimpft oder ungeimpft, erhält – wie in jedem anderen Krankheitsfall – weiterhin eine Lohnfortzahlung vom Unternehmen.

2. Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung für Unternehmen und ihre Beschäftigten wurde bis einschließlich 24. November 2021 verlängert. Das heißt, nach den seit 10. September geltenden Regeln sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber weiterhin verpflichtet, ihre Belegschaft über die Risiken einer Covid-19-Erkrankung sowie Impfmöglichkeiten zu informieren und Schnell- und Selbsttests mindestens zweimal pro Woche zur Verfügung zu stellen. Homeoffice sollte – wenn möglich – nach wie vor eine bevorzugte Arbeitsoption sein, um Kontakte gering zu halten. Mehr Infos dazu finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

3. Ab November heißt es „Back in the U.S.A.“ – Reisen für Geimpfte wieder möglich

Die Corona-Impfung wird das Ticket in die Staaten. Seit gut eineinhalb Jahren ist es aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen dortigen Regelungen für die meisten Nicht-US-Bürgerinnen und -Bürger nicht möglich, in die USA einzureisen. Voraussichtlich am 8. November 2021 endet nun der sogenannte Travel Ban, wie das Weiße Haus mitteilte – vorerst aber nur für Geimpfte. Akzeptiert werden wohl alle von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassenen Corona-Vakzine. Ein zusätzlicher negativer Corona-Test wird dennoch nötig sein. Ebenso das Einverständnis zu einer Kontaktnachverfolgung.

Einige Unklarheiten gibt es aktuell noch: Wie genau erfolgt der Impfnachweis, was gilt bei Kindern unter 12 Jahren, die noch gar nicht geimpft werden können oder wie wird mit Genesenen umgegangen? Haben Sie die Absicht, demnächst in die USA zu reisen? Dann verfolgen Sie alle Neuigkeiten am besten auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Vor der Corona-Pandemie machten pro Jahr rund zwei Millionen Menschen aus Deutschland Urlaub in den USA. Durch die gelockerten Einreisebestimmungen können die Reisebranche und die Wirtschaft ab November nun wieder etwas aufatmen.

Apropos Reisen – ein Entschädigungsfonds für Bürgerinnen und Bürger bei insolventen Reiseveranstaltern startet

Verbraucherinnen und Verbraucher werden ab dem 1. November 2021 durch einen Entschädigungsfonds stärker gegen Insolvenz von Pauschalreiseanbietern geschützt. Antriebsmotor für die neue Gesetzesregelung war die Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im Herbst 2019.

Die Touristikbranche selbst hat den Zuschlag für den Fonds bekommen und beginnt nun mit dem Aufbau dieses Sicherungspakets. Bis Ende Oktober 2027 soll der Rettungstopf von den Reiseveranstaltern mit rund 750 Millionen Euro gefüllt werden.

Urlauberinnen und Urlauber sollen dadurch bei Insolvenz ihres Reiseveranstalters oder abgesagten Reisen entschädigt werden. Dazu zählen alle Vorauszahlungen für die Reise, die Unterbringung sowie der Rücktransport. Darüber hinaus ist nach Angaben der EU-Kommission über eine staatliche Garantie sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher stornierte Reisen auch dann erstattet bekommen, wenn im Rettungstopf nicht genügend Geld vorhanden ist.

Rasen und Falschparken wird teurer

Ab 9. November tritt der erneuerte Bußgeldkatalog für Regelverstöße im Straßenverkehr in Kraft. Teilweise werden die Geldbußen für das Brechen der Verkehrsregeln sogar verdoppelt – neue Strafen kommen hinzu. Die wichtigsten Änderungen:

Geschwindigkeitsüberschreitung

  • Wenn Sie gern mal zügiger unterwegs sind und beispielsweise innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) schneller als erlaubt fahren und dabei geblitzt werden, zahlen Sie statt wie bisher 35 Euro in Zukunft 70 Euro Strafe.
  • Werden Sie beispielsweise mit mindestens 91 km/h auf einer innerörtlichen Straße, wo nur 50 km/h erlaubt sind, erwischt, sind Sie künftig 400 statt 200 Euro los usw.

Falschparken

  • Parken Sie in Zukunft verbotswidrig auf Geh- und Radwegen, in zweiter Reihe oder halten unerlaubt auf Schutzstreifen, zahlen Sie bald 55 statt wie bisher 15 Euro Strafe. Noch teurer wird es, wenn Sie andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer dabei behindern oder gefährden.
  • Neu ist: Parken Sie unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Autos oder Carsharing-Fahrzeuge, zahlen Sie ein Verwarnungsgeld von 55 Euro.

Behinderung der Rettungsgasse

  • Die Rettungsgasse blockieren kostet künftig 200 bis 320 Euro, 2 Punkte in Flensburg plus einen Monat Fahrverbot.

Rettungskräfte blockieren

  • Hindern Sie Rettungskräfte daran, zum Einsatzort zu gelangen oder ihre Arbeit zu tun –
    beispielsweise dadurch, dass Sie eine Feuerwehreinfahrt zuparken, kostet Sie das künftig 100 Euro. Bei schweren Verstößen kann es härtere Strafen geben.

Rechtsabbiegende Lkw

  • Rechtsabbiegende Lkw müssen künftig beim Abbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren. Fährt jemand schneller, kostet das bald 70 Euro.

Vorschriftswidrige Nutzung

  • Nutzen Sie unerlaubt Geh- und Radwege sowie Seitenstreifen, zahlen Sie künftig bis zu 100 Euro statt wie bisher 25 Euro Geldbuße.

Satte Rabatte und Schnäppchen kurz vor Weihnachten (Singles Day, Black Friday, Cyber Monday)

Eines der neuesten Fernsehermodelle, Küchengeräte oder eine Spielekonsole für die Kids: In den Wochen vor den Feiertagen können Sie wieder auf Schnäppchenjagd gehen. Es gibt unzählige Rabatte und Sonderangebote in den Geschäften und vor allem im Onlinehandel. Der November läutet wie jedes Jahr mit verschiedenen Schnäppchentagen das Weihnachtsgeschäft ein:

Singles’ Day am 11. November: Am Singles’ Day, ist, wie der Name schon sagt, weltweit alles auf Alleinstehende ausgerichtet. Ursprünglich in den 90er-Jahren an Universitäten in China gefeiert, hat sich der Singles’ Day inzwischen zum größten Onlineshopping-Tag rund um den Globus entwickelt. Die einzelnen Einsen im Datum 11.11. sollen jeweils einen Single symbolisieren. Alle Infos zum Tag, Schnäppchen und Deals in Deutschland finden Sie hier.

Black Friday am 26. November: Der Black Friday hat eine lange Tradition und kommt ursprünglich aus den USA. Der Tag findet jedes Jahr am Freitag nach Thanksgiving statt und fällt dieses Jahr auf den 26. November. Purzelten in den Vereinigten Staaten am Black Friday die Preise ursprünglich vor allem im stationären Handel, rühren inzwischen auch viele Onlinehändler ihre Werbetrommeln. In Deutschland werden die meisten Rabatte am Black Friday generell nur online angeboten. Alle Deals und Schnäppchen finden Sie hier.

Cyber Monday am 29. November: Den Schnäppchen-Abschluss macht der Cyber Monday, der ebenfalls nordamerikanisch geprägt ist und immer auf den Montag nach Thanksgiving fällt. Er läutet als Antwort auf den Black Friday den Start des Weihnachtsgeschäfts durch die Onlineshops ein.

Augen auf bei der Schnäppchenschlacht

Bevor Sie in Kaufrausch verfallen, lohnt sich ein Preisvergleich mithilfe der üblichen Preissuchmaschinen. Verbraucherschutzorganisationen wie beispielsweise die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen raten zur Vorsicht bei vorschnellen Rabattkäufen. Häufig sind die Rabatte in den Onlineshops in diesen Wochen aufgeblasen. Das heißt, sie beziehen sich teilweise auf die unverbindliche Preisempfehlung, die meist oberhalb der handelsüblichen Preise liegt. Somit können Rabatte schließlich geringer ausfallen, als zuerst ersichtlich ist.

Darüber hinaus sollten Sie Websites immer genau unter die Lupe nehmen, bevor Sie etwas bestellen. Lässt der Blick ins Impressum nicht erkennen, wer hinter der Seite steckt oder ist es gar nicht erst vorhanden beziehungsweise können Sie ausschließlich per Vorkasse zahlen, dann handelt es sich möglicherweise um einen Fake-Shop.

Geld sparen – Kfz-Versicherung wechseln

Alle Jahre wieder: Schnäppchen jagen heißt es im November auch bei der Autoversicherung. Nun werben Autoversicherer wie wild um neue Kundschaft. Denn am 30. November ist der jährliche Stichtag für den Kfz-Versicherungswechsel. Das heißt, Versicherte können fristgerecht zum Jahreswechsel ihre Police kündigen und den Anbieter wechseln. Und in diesem Jahr lässt sich dank des „Corona-Effekts“ – weniger Fahrten, weniger Unfälle, gesunkene Preise – bei einem Versicherungswechsel besonders viel Geld sparen. Vor allem, wenn Sie schon längere Zeit bei einem und demselben Anbieter sind.

Aber Vorsicht: Schauen Sie nicht nur auf die Beiträge. Vergleichen und prüfen Sie, bevor Sie wechseln, die Leistungen und Tarife verschiedener Angebote ganz genau.

Sollten Sie nicht wechseln wollen, lassen sich auch ohne neuen Tarif Kosten bei der Kfz-Versicherung einsparen. Wenn Sie beispielsweise Ihre Beitragszahlungen nicht monatlich, sondern einmal jährlich im Ganzen zahlen, sparen Sie in der Regel bereits zehn Prozent ein.

Tolle Preise für junge Sparkassianerinnen und Sparkassianer – im KNAX-Klub

Pssst. Stupsen Sie mal Ihre Kids an. Die können Geld für ihr Sparschwein gewinnen – beim Herbstgewinnspiel unseres Sparkasse-KNAX-Klubs. Diesmal geht’s darum, wie gut ihr die KNAX-Website kennt. Sendet die richtigen Antworten ein und habt die Chance auf zusätzliches Taschengeld. Viermal 25 Euro werden unter den Gewinnerinnen und Gewinnern verlost. Einsendeschluss ist der 3. November 2021.

Darüber hinaus gibt’s noch weitere spannende Gewinne. Im aktuellen KNAX-Comic-Heft 5/2021 – erhältlich bei deiner Sparkasse – gibt’s wieder ein Gewinnspiel mit tollen Preisen – unter anderem Filmfan-Pakete. Einsendeschluss ist der 15. November 2021.

Alle Geburtstage deiner Liebsten und wichtigen Termine im Jahr 2022 kannst du ab sofort in den neuen KNAX-Kalender 2022 eintragen. Den findest du bei deiner Sparkasse. Der wird dich wie immer bunt und fröhlich durchs ganze kommende Jahr begleiten. Dort stehen auch schon die KNAX-Spartage drin. Denn: Alle zwei Monate laden wir dich zum KNAX-Spartag ein. Es erwarten dich ein Geschenk und das neue KNAX-Heft mit witzigen Comic-Geschichten. Noch bis zum 5. November finden die Weltsparwochen statt. Die nächsten KNAX-Sparwochentermine sind dann vom 6. bis 10. Dezember 2021.

Last but not least: Am 11. November um 11.11 Uhr beginnt wieder die „närrische Saison“

Jedes Jahr aufs Neue wird ab 11. November in den deutschen Karnevalshochburgen Köln, Düsseldorf und Mainz aber auch in vielen anderen Gegenden der Start des Karnevals zelebriert. Warum die Karnevalzeit allerdings am 11.11. um 11.11 Uhr beginnt, ist nicht ganz geklärt. Klar ist, dass die Elf – vor allem in Köln – für viel Symbolik im Karneval sorgt. Einer Karnevalssitzung steht ein sogenannter Elferrat vor. Im Kölner Stadtwappen befinden sich elf Flammen, Tropfen oder Tränen, die an die 11.000 Jungfrauen erinnern sollen, die der Legende nach die Stadtpatronin, die Heilige Ursula, nach Köln begleiteten und tragisch zu Tode kamen. Bekannt ist auch, dass die Zahl 11 bereits seit dem Mittelalter eine besondere Bedeutung hat. Sie gilt zum einen als Symbol für Jux und Tollerei. Zum anderen steht sie im christlichen Glauben – der Karneval hat eine gewisse Nähe zur Katholischen Kirche – für die Sünde.

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