Sturmtief „Ylenia“ geht, „Zeynep“ kommt – Wie schütze ich mein Zuhause?

0
sturm

Teilweise fällt der Unterricht an den Schulen aus, in Hamburg ist mal wieder der Fischmarkt überflutet und an der schleswig-holsteinischen Nordseeküste gab mancherorts sogar eine Sturmflut.

Umgestürzte Bäume, lose Dachziegel, abgesagte Flüge und verspätete Züge: Sturmtief „Ylenia“ hat zunächst vor allem den Norden und Osten Deutschlands getroffen. Jetzt erwarten wir gleich das nächste Sturmtief namens „Zeynep“.

Durch die Küstenlage sind Unwetter und Stürme bei uns keine Seltenheit. Hier können Sie mögliche, aktuelle Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes für Schleswig-Holstein einsehen.

Welche Versicherung greift denn bei Sturmschäden? 

Die Provinzial Nord Brandkasse gibt kurz und kompakt einen Überblick über die wichtigsten Versicherungen, die für Sturmschäden aufkommen. Sturm ist nach den Versicherungsbedingungen ab Windstärke 8 gegeben. 

Wohngebäudeversicherung 

Diese greift bei:

• Schäden am Haus sowie an baulichen Grundstücksbestandteilen, Einfriedungen und Trennwänden durch umgefallene Bäume, abgebrochene Äste und umherfliegende Gegenstände, 

• Folgeschäden, zum Beispiel durch Feuchtigkeit (eindringende Niederschläge) nach einem Sturmschaden am Dach, 

• abgedeckten Dächern. 

Hausratversicherung 

Diese greift bei Schäden an der Wohnungseinrichtung, zum Beispiel durch eindringenden Regen nach einem Sturmschaden am Dach. 

Elementarschadenversicherung 

Tipp: Zusätzlich abgeschlossen, bietet sie Schutz für Gebäude und Hausrat vor Schäden durch Überschwemmung und Starkregen. 

Kfz-Kaskoversicherung 

Diese greift bei Beschädigungen am Auto durch heruntergefallene Gegenstände wie Äste, Dachpfannen oder Ziegel (Teilkasko). 

Die Vollkaskoversicherung kommt darüber hinaus für Unfälle auf, die entstehen, wenn das Auto wegen des Sturms von der Straße abkommt. 

Haftpflichtversicherung 

Diese greift bei gesetzlichen Schadenersatzansprüchen, wenn Anderen durch herumfliegende Gegenstände aus dem privaten Besitz Schäden zugefügt werden, zum Beispiel durch herabfallende Schindeln, Blumenkästen oder Satellitenschüsseln (private Haftpflichtversicherung). 

Bei Vermietern oder Verpächtern greift die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. 

Was kann mit meinem Zuhause sonst noch passieren?

Mögliche Naturereignisse, bei denen Ihr Zuhause zu Schaden kommen kann, sind:

  • Starkregen / Überschwemmungen / Rückstau
  • Hochwasser
  • Schneedruck
  • Erdrutsche / Lawinen
  • Erdsenkungen
  • Erdbeben
  • Vulkanausbrüche (bei uns eher selten)

Gegen die Schäden solcher Naturereignisse sichert man sich mit der Elementarschadenversicherung ab. Wie bei den meisten anderen Zusatzversicherungen, trägt der Versicherte im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst, da auch hier i. d. R. eine Selbstbeteiligung vereinbart wird. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (kurz GDV) betrug z. B. 2019 der Schadensdurchschnitt etwa 3.312 EUR bei rund 60.000 Schadensfällen deutschlandweit.

„Mit versicherten Schäden an Häusern, Hausrat, Betrieben und Kraftfahrzeugen von rund 12,5 Milliarden Euro ist 2021 das teuerste Naturgefahrenjahr seit Beginn der Statistik Anfang der 1970er-Jahre“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

„Mit 8,2 Milliarden Euro verursachte die Sturzflut im Sommer die höchsten Versicherungsschäden“, so Asmussen. Davon entfallen etwa 7,7 Milliarden Euro auf Wohngebäude, Hausrat und Betriebe und rund 450 Millionen Euro auf Schäden an Kraftfahrzeugen. […] An unsere Kunden haben wir bereits innerhalb kurzer Zeit über drei Milliarden Euro ausgezahlt“, sagt Asmussen.

Die Elementarschadenversicherung…

…schützt Mieter und Hausbesitzer vor möglichen finanziellen Folgen extremer Naturereignisse. Sie wird als optionaler Zusatzbaustein zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten. Diese Versicherung greift z. B. für:

  • Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden (z. B. Garage)
  • die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes
  • den eventuellen Abriss des Gebäudes
  • Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses
  • Auch die Kosten für eine alternative Unterkunft bzw. Mietausfälle, sollte das Haus vorübergehend unbewohnbar sein, können versichert werden.

Die GDV hat ermittelt, dass in Deutschland rund 46 Prozent der Gebäude gegen Elementarschäden wie etwa Hochwasser oder Überschwemmung versichert sind. In Baden-Württemberg ist die Versicherungsdichte besonders hoch, da es hier bis 1993 Pflicht war, sich gegen Elementarschäden zu versichern. Auch in den neuen Bundesländern ist die Versicherungsdichte im Schnitt etwas höher, da in der Wohngebäudeversicherung in der DDR auch Elementarschäden versichert waren. Die GDV-Deutschlandkarte zeigt den Anteil der versicherten Gebäude in den Bundesländern:1

1 Quelle: GDV

Machen Sie den Naturgefahren-Check und prüfen Sie ganz einfach anhand Ihrer Postleitzahl, ob Sie in einem Risikogebiet wohnen.

Ihr Zuhause ist noch nicht umfassend geschützt, Sie haben noch Fragen zu dem Thema oder möchten sich einmal umfassend dazu beraten lassen? Dann sprechen Sie gerne unsere Versicherungsspezialisten an. In unserer Internet-Filiale finden Sie hier alle weiteren Informationen.

KOMMENTAR SCHREIBEN (Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.)

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein