Ich baue mir eine Garage! Darf ich das überhaupt?

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Ein neues Jahr hat begonnen. Bei vielen von uns prall gefüllt mit individuellen Wünschen, Ideen und Planungen. Ganz vorn dabei: Natürlich der Wunsch nach Gesundheit und Wohlergehen für die ganze Familie. Der eine oder andere macht sich aber auch ganz konkret Gedanken darüber, wie er sein Haus, seine Wohnung oder sein Grundstück aufwerten kann. Vom Erweiterungsbau, über die Installation einer Solaranlage bis hin zum lang ersehnten Wintergarten ist die mögliche Wunschliste beliebig erweiterbar. Und da die Zinssituation gerade sehr günstig ist, könnte es doch auch zeitnah losgehen, oder?

Aber Stop! Brauche ich für meine Planungen eigentlich eine Genehmigung der zuständigen Baubehörde? Oder ist das Vorhaben vielleicht genehmigungsfrei? Was muss ich beachten, um rechtliche Hindernisse rechtzeitig zu erkennen?

Baugenehmigung für Anbau, Neubau und Umbau

Wer einen Neubau, einen Umbau oder eine Modernisierung plant, sollte zuallererst klären, ob er für sein Bauvorhaben eine Baugenehmigung braucht. Mit dieser Baugenehmigung stellen Sie sicher, dass das geplante Bauvorhaben die geltenden planungstechnischen und baurechtlichen Vorgaben erfüllt. Darüber hinaus schaffen Sie sich Rechtssicherheit und schützen sich so vor möglichen bösen Überraschungen. Sei es, dass Sie die Grundstücksrechte Ihres Nachbarn verletzt haben, oder beispielsweise Ihre Garage überdimensioniert ist und deshalb wieder abgerissen werden muss. Alles Dinge, die man im Vorfeld seiner Planungen bereits vermeiden kann.

Und was ist jetzt mit meiner Garage?

Egal, ob Sie eine Garage in Rieseby, Lütjenburg oder Preetz auf Ihrem Grundstück planen: Für eine Genehmigung gilt die Landesbauverordnung Schleswig-Holstein (LBO). Danach gelten übrigens auch Carports als Garagen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass Garagen bis zu einer Höhe von 2,75 Metern und einer Gesamtlänge von neun Metern im gesamten Bundesland Schleswig-Holstein generell genehmigungs- bzw. verfahrensfrei sind. Das heißt aber nicht, dass Sie bauen können, wie Sie wollen. Achten Sie auch auf die individuellen Bebauungspläne Ihrer Gemeinde. Hier gibt es durchaus unterschiedliche Vorschriften und Richtlinien, z. B. zu der vorgeschriebenen Einhaltung bestimmter Grundstücksabstände.

Und was kostet der Spaß? Die Kosten für eine evtl. erforderliche Baugenehmigung sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Informieren Sie sich in jedem Fall vor der Umsetzung Ihrer Wunschträume bei Ihrer zuständigen Wohngemeinde.

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Und hier noch ein wichtiger Hinweis: Der Bau Ihrer Garage ist in Schleswig-Holstein zwar genehmigungs- und anzeigenfrei, das gilt aber nur, wenn das Bauvorhaben gemäß der §§ 30-36 des Baugesetzbuches (BauGB) zulässig ist.

Gibt es weitere genehmigungsfreie Vorhaben?

Diese Frage ist nicht so einfach mit Ja oder Nein zu beantworten. Die Landesbauordnungen in Deutschland haben da unterschiedliche Rechtsauffassungen. Nehmen wir mal als Beispiel von der Errichtung eines Gartenhauses: Die LBOs schreiben nicht nur maximale Grundflächen vor, sondern fordern zum Teil sogar das Vorlegen einer Statik. Wir raten daher dringend, vor dem Kauf eines Bausatzes mit der zuständigen Baubehörde zu klären, welche Genehmigungsgrundlagen gefordert sind. Sie wären nicht die ersten stolzen Gartenhausbesitzer, die ihr mit viel Herzblut errichtetes Feierabenddomizil wieder dem Erdboden gleichmachen müssten.

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Letztendlich handeln Sie als Bauherr immer eigenverantwortlich und haften entsprechend. Prüfen Sie die Umsetzung Ihrer Bauideen daher bereits im Vorfeld und stellen Sie sicher, dass alle Vorschriften erfüllt werden. Dann werden Sie noch lange Freude an Ihrer neuen Garage, dem gemütlichen Wintergarten oder dem praktischen Gartenhäuschen haben.

Garage kommt später?

Vielleicht haben Sie vor, erst in ein paar Jahren in Ihre Immobilie zu investieren? Dann bietet es sich an, schon jetzt durch einen Bausparvertrag die finanziellen Weichen für eine problemlose und kostengünstige Finanzierung zu stellen. Fragen Sie gerne unsere Berater nach Ihren ganz persönlichen Möglichkeiten. Wir freuen uns auf Sie!

1 Kommentar

  1. Wir als Kunde der Sparkasse verweisen häufiger auf diesen Artikel. Vielen Dank!

    Es kommt auch häufig die Nachfrage, ob man eine Genehmigung für ein Garagentor in Kiel benötigt. Das könnte ggf. noch mit aufgenommen werden.
    Ein Garagentor, Rolltor oder Sektionaltor benötigt nämlich keine Baugenehmigung.

    Falls Ihr euch über Garagentore in Kiel und Umgebung informieren wollt: https://dubau.de/garagentore/

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