Finanzielle Veränderungen in 2022

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Immer auf dem Laufenden zu bleiben ist heute gar nicht mehr so einfach. Unzählige verschiedene Newsticker, Webseiten und Apps stehen zur Verfügung, um sich über finanzielle Veränderungen 2022 zu informieren. Nachfolgend lesen Sie, was im Hinblick auf Ihre Finanzen in diesem Jahr gut zu wissen ist.

Der Mindestlohn steigt gleich zweimal

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach dem Mindestlohn vergütet werden, können sich im Jahr 2022 gleich über zwei Erhöhungen freuen. Direkt im Januar steigt laut Angaben des Arbeitsministeriums (BMAS) der Mindestlohn im ersten Schritt auf 9,82 Euro pro Stunde an. Er wird dann im zweiten Schritt zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro erhöht.

Die neue Bundesregierung hat sogar beschlossen, den Mindestlohn auf 12 Euro anzuheben. Ob diese Erhöhung bereits 2022 kommt oder erst im Jahr 2023, ist noch nicht ganz klar. Der frühestmögliche Zeitpunkt für den größeren Sprung des Mindestlohns wäre der 1. Juli 2022.

Mehr Geld für Azubis

Auch für Auszubildende gibt es finanzielle Veränderungen: Sie dürfen sich im kommenden Jahr über mehr Geld freuen. Die Mindestausbildungsvergütung, die seit 2020 im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben ist, wird erhöht.

Ausbildungsbetriebe sind demnach verpflichtet, ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen, die sich mindestens jährlich erhöhen muss. Für neue Ausbildungsverträge ab dem 1. Januar 2022 gilt dann für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 585 Euro. Für die weiteren Jahre steigt der Azubi-Lohn wie folgt:

  • 2. Ausbildungsjahr: plus 18 Prozent auf die Einstiegsvergütung
  • 3. Ausbildungsjahr: plus 35 Prozent auf die Einstiegsvergütung
  • 4. Ausbildungsjahr: plus 40 Prozent auf die Einstiegsvergütung

Ökostrom wird günstiger – EEG-Umlage sinkt stark

Zum Jahreswechsel sinkt die EEG-Umlage (Ökostromumlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz) zur Förderung von Ökostrom um fast 43 Prozent von 6,5 auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde – der niedrigste Wert seit zehn Jahren. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher wird sich das positiv auf die Ökostrompreise niederschlagen.

Die EEG-Umlage wird im Grunde auf alle Stromverbraucherinnen und -verbraucher umgelegt – und knapp zur Hälfte von Unternehmen und zu gut einem Drittel von Privathaushalten getragen. Den Rest tragen größtenteils öffentliche Einrichtungen.

Vergünstigungen in der Pflege

In diesem Jahr wurde die neue Pflegereform beschlossen. Die meisten Regelungen werden zum 1. Januar 2022 umgesetzt. Die wichtigsten Neuerungen laut Verbraucherzentrale:

Heimbewohnerinnen und -bewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5 werden durch einen höheren Zuschuss zu den Pflegekosten finanziell etwas entlastet. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und eigene Investitionen müssen nach wie vor voll selbst gezahlt werden. 

Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege (Pflegeheim)Entlastung durch Pflegereform
… innerhalb des ersten Jahres5 % (45,55 Euro)
… länger als 12 Monate     25 % (227,75 Euro)
… länger als 24 Monate      45 % (409, 95 Euro)
… länger als 36 Monate     70 % (637,70 Euro)
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Auch die Leistungen für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes und für die Kurzzeitpflege werden angehoben. Erhöhung der Pflegesachleistungen ab Januar 2022 um 5 Prozent:

  • Pflegegrad 2: neu sind 724 Euro statt bisher 689 Euro
  • Pflegegrad 3: neu sind 1.363 Euro statt bisher 1.298 Euro
  • Pflegegrad 4: neu sind 1.693 Euro statt bisher 1.612 Euro
  • Pflegegrad 5: neu sind 2.095 Euro statt bisher 1.995 Euro
  • Leistungen der Kurzzeitpflege: steigen um 10 Prozent von 1.612 Euro auf 1.774 Euro pro Kalenderjahr

Neu ist ab 2022 auch, dass Erstattungsansprüche gegenüber der Pflegeversicherung nun auch noch nach dem Tod einer pflegebedürftigen Person geltend gemacht werden können – vorausgesetzt, es werden bestimmte Bedingungen erfüllt.

Corona-Bonus bis zu 1.500 Euro

Der steuerfreie Corona-Bonus von maximal 1.500 Euro für diverse Beschäftigte wird bis zum 31. März 2022 verlängert, wie der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. erklärt hat. Laut dem Portal „oeffentlicher-dienst-news.de“ haben neben Minijobberinnen und -jobber folgende Personengruppen Anspruch auf den Bonus:

  • Rund 1 Million Tarifbeschäftigte im Öffentlichen Dienst bekommen einen Bonus in Höhe von 1.300 Euro. Hessen zahlt mit 1.000 Euro etwas weniger als die restlichen Bundesländer.
  • Azubis, Praktikantinnen und Praktikanten sowie studentisch Beschäftigte erhalten 50 Prozent des Bonus, also 650 Euro

Pflegebonus bis zu 3.000 Euro

Der Pflegebonus für Pflegebeschäftigte in Krankenhäusern für die Mehrbelastung aufgrund der Corona-Pandemie sollte eigentlich schon dieses Jahr kommen. Das verschiebt sich nun ins Jahr 2022. Zu viele Details sind noch ungeklärt. Bis zu 3.000 Euro pro Person plant die neue Bundesregierung, insgesamt wird eine Milliarde Euro dafür zur Verfügung stehen, wie tageschau.de berichtet.

Steuerliche Homeoffice-Pauschale wird verlängert

Wer im Homeoffice arbeitet, soll laut Nachrichtenagentur dpa auch im kommenden Jahr noch eine besondere Pauschale bei der Steuererklärung geltend machen können. Die Ampelparteien werden die derzeit geltende Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer bis Ende 2022 verlängern.

Momentan können Sie pro Tag im Homeoffice fünf Euro ansetzen, maximal 600 Euro im Jahr. Allerdings zählt die Summe zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal ohnehin 1000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben hier über 1000 Euro kommt, profitiert also von der Sonderregel. Bisher war sie auf die Jahre 2020 und 2021 befristet und mit der Corona-Pandemie begründet.

Finanzielle Veränderungen bei der Deutschen Post

Die Produkte der Deutschen Post wie Postkarten, Briefe und Einschreiben werden ab 1. Januar 2022 teurer. Die neuen Preise in der Übersicht:

ProdukteGeplante Preise ab 1. Januar 2022
Postkarte0,70 Euro
Standardbrief0,85 Euro
Kompaktbrief1 Euro
Großbrief1,60 Euro
Maxibrief2,75 Euro
Prio1,10 Euro
Einschreiben2,65 Euro
Einschreiben Einwurf2,35 Euro
Bücher- und Warensendung bis 500 g1,95 Euro
Bücher- und Warensendung bis 1000 g2,25 Euro
Quelle: Deutsche Post

Für Gas müssen Sie 2022 ordentlich ins Portemonnaie greifen

Um über 20 Prozent können die Gaspreise im kommenden Jahr steigen. Über 400 Gasgrundversorger haben bereits Preiserhöhungen angekündigt beziehungsweise ihre Preise erhöht. Ein Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden (kWh) kann dann vermutlich mit zusätzlichen Kosten von durchschnittlich zwischen 300 bis 370 Euro pro Jahr rechnen.

Höhere CO2-Abgabe bedeutet höhere Heizkosten

Um die CO2-Emissionen zu senken, steigt der CO2-Preis ab Januar stufenweise an. Das schlägt sich bei den Erdgas- und Heizölkosten nieder. Der Liter Heizöl wird um 9,5 Cent teurer. Erdgas wird dann 0,65 Cent pro Kilowattstunde (kWh) mehr kosten, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Auch Mineralölkonzerne geben die erhöhte CO2-Bepreisung an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter. Das wird sich bei den Diesel- und Benzinpreisen bemerkbar machen.

Hier lesen Sie, wie Sie Heizkosten durch richtiges Heizen senken können.

Absage wegen Corona – Gutscheine können ab 2022 ausgezahlt werden

Im Jahr 2020 und 2021 wurden wegen des Coronavirus viele Veranstaltungen abgesagt. Für bereits gekaufte Tickets erhielten aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung anfänglich viele Verbraucherinnen und Verbraucher in der Regel Gutscheine. Wer Gutscheine bis 31. Dezember 2021 noch nicht eingelöst hat, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden, kann sich ab 1. Januar 2022 den Geldwert auszahlen lassen, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bekannt gab. Für nach dem 8. März 2020 erworbene Tickets müssen Sie keine Gutscheine akzeptieren, so die Einschätzung der Verbraucherzentrale.

Folgende Veranstaltung sind von den Ticketvereinbarungen betroffen:

  • Festivals, Konzerte
  • Lesungen
  • Theater- und Filmvorführungen
  • Sportwettkämpfe
  • Dauerkarten für Museen, Freizeitparks, Schwimmbäder oder Stadien.

Sie können Ihre Gutscheine selbstverständlich weiterhin behalten und für kommende Veranstaltungstickets einlösen. Die Gutscheine haben eine Verjährungsfrist von drei Jahren. 

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