Entgelttransparenz – Was erwartet uns ab dem 31.10.?

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entgelttransparenz

Im Zuge des Zahlungskontengesetzes wird nach dem „Anspruch auf ein Basiskonto“ (06/16) und der „Kontowechselhilfe“ (09/16) nun zum letzten Quartal diesen Jahres die sogenannte „Entgelttransparenz“ umgesetzt. Was bedeutet das für die Kunden? Hat die Entgelttransparenz Auswirkungen auf das gewohnte Banking? Wir erläutern es Ihnen:

Was beinhalten die Regelungen zur Entgelttransparenz?

Am 31. Oktober 2018 treten die Regelungen zur Entgelttransparenz in Kraft. Diese dienen der Umsetzung der europäischen Zahlungskontenrichtlinie. Man kann sie in zwei Schwerpunkte einteilen:

Teil 1

Die Entgelttransparenzregelungen ist die allgemeine Verpflichtung der Finanzdienstleister, zur Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie. Hierbei geht es also um die Bezeichnungen diverser Produktnamen und Dienstleistungen in allen von einer Sparkasse oder Bank verwendeten (gesetzlichen) Informationen, Vertrags-, Geschäfts- und Marketing-Informationen für Verbraucher, die den Bereich Zahlungskonto und Zahlungsverkehr betreffen. Eine europaweit einheitliche Beschreibung der Dienste ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Verbraucher die Entgelte auch tatsächlich vergleichen können (z. B. auf Vergleichswebsites).

Beispiel: Wir als Sparkasse sprechen immer von der sogenannten Sparkassen-Card. Mit dieser Karte verfügen Sie über Bargeld am Geldautomaten oder bezahlen damit im Supermarkt Ihren Einkauf. Der Begriff Sparkassen-Card wird weiterhin Verwendung bei uns finden, allerdings wird er um den jetzt vereinheitlichten EU-Standard-Begriff „Debitkarte“ ergänzt. So müssen Sie sich als Kunde nicht zwangsläufig neue Begriffe merken – es wird jedoch gewährleistet, dass Sie unsere Parameter mit denen von anderen Sparkassen und Banken vergleichen können.

Teil 2

Die Entgelttransparenz verpflichtet die Zahlungsdienstleister außerdem, Verbraucher über Entgelte und Kosten für ihre Dienste in Bezug auf Zahlungskonten zu informieren. Hierbei spricht man von einer Informationspflicht. Hierdurch soll es Verbrauchern künftig auch besser möglich sein, Angebote (besser) zu vergleichen. Die Zahlungsdienstleister müssen also künftig mit gesonderten Dokumenten, den Kunden über die Kosten, die…

  • … im Vorfeld eines Vertragsabschlusses zu erwarten sind,
  • die während des laufenden Vertrags entstehen
  • und bei Beendigung der Vertragsbeziehung, also die tatsächlichen Kosten,

informieren.

Die Entgelttransparenz schafft unter dem Strich also vorrangig die Basis für die Vergleichbarkeit von Kontoentgelten und ermöglicht es so, dass jeder Kunde / jede Kundin das für ihn / sie am besten geeignete Konto besser am Markt finden kann. Eine wirkliche Veränderung im alltäglichen Banking wird der Kunde jedoch kaum spüren.

Auch die Förde Sparkasse hält sich natürlich an diese Vorgaben und wird ihre Kundinnen und Kunden über die entspr. Anpassungen informieren.

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