Corona-Krise – Hilfe für Verbraucher

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Nicht nur für viele Unternehmen in der Region stellt die Coronakrise eine riesige Herausforderung dar. Viele Betriebe aus allen Branchen kämpfen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen durch den Shutdown um ihre Existenz und benötigen schnelle Hilfen (eine Übersicht über die Möglichkeiten finden Sie hier). Das gilt aber mittlerweile ebenso für viele Menschen, die z.B. durch Kurzarbeit oder unbezahlte Freistellungen in finanzielle Nöte geraten.

Ich kann meinen Kredit im Moment nicht bezahlen, was kann ich tun?

Verbraucher haben derzeit die Möglichkeit, Kreditverbindlichkeiten auszusetzen, sofern sie aufgrund der aktuellen Situation Einnahmeausfälle haben. Dies wurde per Gesetz beschlossen. Das betrifft sowohl Zins- und Tilgungsleistungen als auch Rückzahlungen, die zwischen dem 1.4.2020 und 30.6.2020 fällig werden. Das Gesetz umfasst Konsumentenkredite, Immobiliendarlehen und weitere Verbraucherdarlehen, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen worden sind. Wichtig: Es handelt sich dabei um einen Zahlungsaufschub, d.h. die Zahlungen müssen später nachgeholt werden. Die Förde Sparkasse geht sogar noch einen Schritt weiter und bietet ihren Kunden die Möglichkeit, die Tilgungsanteile noch länger auszusetzen. Die Einnahmeausfälle müssen bei der Beantragung nachgewiesen werden. Am besten nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu ihrem Berater oder Ihrer Beraterin auf.

Gibt es auch eine Aussetzung von Mietzahlungen?

Auch hierfür hat der Gesetzgeber eine Grundlage geschaffen. So dürfen Vermieter ein Mietverhältnis nicht kündigen, wenn die Miete im Zeitraum zwischen 1.4.2020 und 30.6.2020 nicht gezahlt werden kann. Im ersten Schritt sollten Sie Kontakt mit Ihrem Vermieter aufnehmen, wenn Sie Ihre Miete vorübergehend nicht oder nur teilweise bezahlen können, um möglichst eine gemeinsame Lösung zu finden. Auch hier müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihre Mietschulden derzeit nicht bezahlen können. Wichtig ist, dass die ausstehenden Mietzahlungen natürlich nachgeholt werden müssen – bis spätestens Ende Juni 2022. Das Gesetz regelt lediglich, dass Mietern wegen Zahlungsverzugs derzeit nicht gekündigt werden darf. Eine solche Aussetzung sollten Sie also nur dann überlegen, wenn Sie wirklich keine andere Möglichkeit sehen. Ansonsten kann die finanzielle Belastung in der Zukunft sehr hoch sein, da Sie neben der regulären Miete auch die ausstehenden Mietschulden zusätzlich zahlen müssen.

Wie entscheide ich, welche Zahlungen ich am ehesten aussetzen sollte?

Wenn Sie aufgrund der Coronakrise in große finanzielle Schwierigkeiten geraten, erstellen Sie am besten im ersten Schritt eine Liste Ihrer Verbindlichkeiten. Entscheiden Sie dann, welche Leistungen Sie zwingend benötigen, um Ihre Grundbedürfnisse decken zu können. Dazu gehören beispielsweise Zahlungen für Lebensmittel, Medikamente, Strom oder Telefon. Auch bestimmte Leistungen der Grundversorgung wie Gas, Wasser oder Strom können nach dem o.g. Gesetz ausgesetzt werden („langfristige Verträge von wesentlicher Bedeutung, die vor dem 8.3.2020 abgeschlossen wurden“), aber auch hier gilt: Diese Zahlungen müssen nachgeholt werden und ein Nachweis der Einnahmeausfälle ist erforderlich. Lassen Sie sich nicht verunsichern, wenn Gläubiger aufgrund ausstehender Zahlungen Druck machen. Darüber hinaus sollten Sie sich über finanzielle staatliche Hilfsprogramme wie z.B. Wohngeld informieren. Auch hier ist es sinnvoll, Ihre Beraterin oder Ihren Berater zu kontaktieren, wenn Sie dabei Hilfe benötigen. Weitere Informationen, die für Sie im Rahmen der Coronakrise wichtig sind, erhalten Sie in unserer Internetfiliale.

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