Jetzt noch bis Ende März 2021 Baukindergeld sichern

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Baukindergeld
Bis zum 31. März 2021 (ursprünglich: 31. Dezember 2020) können bau- und kaufwillige Familien das sogenannte „Baukindergeld“ für Kinder unter 18 Jahren sichern. Dabei erhalten sie von der Förderbank KfW ein Zuschuss für den Erwerb von Wohneigentum. Seit 2018 gibt es diese Förderungsmaßnahme, durch die sich die Bundesregierung positive Anstöße für den Wohnungsbau erhofft. Bezahlbare Mietwohnungen in Großstädten sind mit dieser Förderung jedoch eher nicht zu erwarten. Innen- und Bauministerium rechnen stattdessen vielmehr mit mehr Neubauten in ländlichen Gegenden oder am Stadtrand.
Wir haben für Sie alle Infos zu dieser Immobilien-Förderung zusammengetragen:

Warum gibt es das Baukindergeld?

In Ballungsgebieten sind die Mietkosten und Immobilienpreise mittlerweile oft so hoch, dass Normalverdiener – darunter viele Familien mit Kindern – kaum eine reelle Chance auf Häuser oder Wohnungen, zur Miete oder als Eigentum, haben. Die große Koalition (GroKo) will deshalb im Rahmen der sogenannten Wohnraumoffensive den Neubau von Wohnraum in Deutschland ankurbeln. Ziel ist es, dass in den kommenden Jahren 1,5 Millionen neue Wohnungen und Eigenheime privat finanziert und mit Hilfe öffentlicher Förderung gebaut werden.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Gefördert wird der erste Neubau oder Erwerb von Wohneigentum für Familien und Alleinerziehende. Das Baukindergeld wird bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr bewilligt. Pro Kind erhöht sich diese Grenze um 15.000 Euro. So ergibt sich ein Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro bei einem Kind, bis zu 105.000 Euro bei zwei Kindern u.s.w.:

FAMILIENEINKOMMEN ANZAHL DER KINDER SUMME MAX. ZULÄSSIGES JAHRESEINKOMMEN
max. 75.000 € 1 90.000 €
max. 75.000 € 2 105.000 €
max. 75.000 € 3 120.000 €
max. 75.000 € 4 135.000 €
max. 75.000 € 5 150.000 €
Am Tag der Antragsstellung darf mindestens ein Kind noch nicht volljährig sein und muss im selben Haushalt leben. Zusätzlich muss der Antragsteller für das Kind kindergeldberechtigt sein bzw. einen Kinderfreibetrag beziehen. Noch nicht geborene Kinder müssen bis spätestens drei Monate nach Einzug zur Welt gekommen sein.
Die Förderung ist an den „Ersterwerb von Neubau oder Bestand“ geknüpft. Das bedeutet: Nur wer bisher keine Immobilie gebaut oder erworben hat, hat Anspruch auf das Baukindergeld. Besitzt eine Familie also bereits ein Haus, will jedoch eine andere, z. B. größere Immobilie kaufen, hat sie keinen Anspruch auf das Baukindergeld. Für Eigentümer einer geschenkten oder geerbten Immobilie kommt die Förderung ebenfalls nicht infrage.

Gibt es sonstige Regularien?

Rund 96 Prozent aller Familien mit Kindern in Deutschland sind durch die relativ hoch gesteckte Einkommensgrenze anspruchsberechtigt. Würden diese tatsächlich alle einen Antrag stellen, wäre mit einer Fördersumme von insgesamt rund vier Milliarden Euro zu rechnen. Da die Bundesregierung jedoch nur 2 Milliarden Euro Förderung vorgesehen hat, ist der großen Koalition sehr daran gelegen, die Zahl der Antragsberechtigten zu begrenzen. Das Finanzministerium schlug zunächst vor, die Fläche der förderfähigen Immobilien auf 120 oder 140 Quadratmeter zu begrenzen. Dieser Vorschlag löste Kritik aus, sodass sich die GroKo darauf einigte, den Zeitraum für eine Antragsstellung auf drei Jahre zu begrenzen. Das Baukindergeld wird nur für Immobilien in Deutschland, die ab Erwerb mindestens 10 Jahre lang ununterbrochen selbst genutzt werden, gewährt.

Wann gibt es das Baukindergeld?

Die Förderhilfe geht jetzt in den Endspurt: Das Baukindergeld gilt nur für Kauf- und Bauverträge, die noch bis Ende März 2021 abgeschlossen werden. Der Antrag kann rückwirkend gestellt werden, jedoch spätestens sechs Monate nach dem Einzug in das Eigenheim. Die Antragsfrist für die Förderung endet am 31. Dezember 2023.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Insgesamt erhalten förderungsberechtigte Familien pro Kind 12.000 EUR verteilt auf 10 Jahre. Daraus ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr.
ANZAHL KINDER FÖRDERUNG PRO JAHR SUMME IN 10 JAHREN
1 1.200 € 12.000 €
2 2.400 € 24.000 €
3 3.600 € 36.000 €
4 4.800 € 48.000 €
5 6.000 € 60.000 €

Wie stellt man den Antrag?

Der Antrag auf Baukindergeld muss nach dem Einzug in die entsprechende Immobilie, jedoch spätestens drei Monate danach, bei der KfW vorliegen. Das Datum der Meldebestätigung ist hierbei ausschlaggebend. Die Förderungssumme erhalten Empfänger als jährliche Zahlung. Alle Informationen finden Sie auf der extra für das Baukindergeld eingerichteten Internetseite kfw.de/baukindergeld.
Nötige Unterlagen für die Antragsstellung sind die Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor der Antragstellung. Stellt man also im Jahr 2020 einen Antrag, braucht man die Bescheide von 2017 und 2018. Außerdem benötigen Antragsteller ihre Meldebestätigungen und den Grundbuchauszug.

Kritik am Baukindergeld?

Manche Wohnungsmarktexperten befürchten, dass das Geld nicht den Haushalten ins Wohneigentum verhilft, die es sich bisher nicht leisten konnten. Diesen Familien fehlt ihrer Meinung nach auch mit Baukindergeld das nötige Eigenkapital für Immobilienkredite und Kaufnebenkosten. Die Experten rechnen also eher damit, dass das Baukindergeld in Häuser und Wohnungen fließt, die sowieso gebaut worden wären, mit der Förderung nun aber besser und größer ausgestattet werden.

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