10 wichtige Tipps für Ihre Steuererklärung 2020

Fristen, Strafen und Bescheinigungen: Was Sie bei Ihrer Steuererklärung für 2020 unbedingt beachten sollten

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Belege sortieren, Formulare ausfüllen und Fristen einhalten: Die Abgabe der Steuererklärung stellt viele Menschen jedes Jahr vor eine Herausforderung. Die Steuererklärung für 2020 ist dabei keine Ausnahme. Ganz im Gegenteil: Aufgrund von pandemiebedingtem Homeoffice und Kurzarbeitergeld stellen sich für viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler noch zusätzliche Fragen. Wir geben Ihnen wichtige Tipps für Ihre Steuererklärung 2020 und erklären Ihnen, auf welche Dinge Sie in diesem Jahr besonders achten sollten.

Tipp 1: Prüfen Sie, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung 2020 verpflichtet sind – und falls nicht, ob es nicht trotzdem Sinn für Sie ergibt

Nicht jeder Mensch in Deutschland ist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Wer zum Beispiel nur ein geringes Einkommen hat, kann darauf verzichten. Für 2020 liegt die Grenze dabei für Singles bei 9.408 Euro und für Ehepaare, die gemeinsam eine Steuererklärung abgeben, bei 18.816 Euro. Auch ArbeitnehmerInnen der Steuerklasse 1, die nur Einnahmen aus ihrer Festanstellung haben, müssen keine Steuererklärung abgeben. Das Gleiche gilt für Verheiratete, die sich beide für die Steuerklasse 4 entschieden haben. Doch gerade für diese Gruppen lohnt es sich in der Regel, eine Steuererklärung abzugeben.

Wer als ArbeitnehmerIn zum Beispiel hohe berufliche Ausgaben hat, etwa in Form von teuren Arbeitsmitteln, einem separaten Arbeitszimmer oder einer beruflich genutzten Bahncard, kann diese zumindest anteilig als sogenannte „Werbungskosten“ von der Steuer absetzen und so Geld vom Staat zurückbekommen. Dies geschieht nach Prüfung durch das Finanzamt – und setzt natürlich das Einreichen einer Steuererklärung voraus.

Wichtig: Haben Sie im Jahr 2020 mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld bezogen, sind Sie dazu verpflichtet, eine Steuererklärung für 2020 abzugeben.

Tipp 2: Beachten Sie die geltenden Abgabefristen für das Steuerjahr 2020

Seit 2019 gilt eine neue allgemeine Abgabefrist für Steuerzahler, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind (dazu gehören zum Beispiel zusammenveranlagte Ehepartner mit Steuerklassenkombination 3 und 5, sowie Ehepaare mit Steuerfaktor 4). Die allgemeine Regelung besagt, dass die jährliche Einkommensteuererklärung bis zum 31. Juli beim Finanzamt eingegangen sein muss. Gut zu wissen: Da dieser Tag in 2021 auf einen Samstag fällt, verlängert sich die Frist auf den darauffolgenden Montag. Wer die Steuer für 2020 einreichen muss, hat dafür bis zum 2. August 2021 Zeit.

Für den Fall, dass Sie sich von einem Steuerberater bei der Steuererklärung für 2020 unterstützen lassen, können Sie Ihre Erklärung noch bis zum 28. Februar 2022 beim Finanzamt einreichen.

Sind Sie nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, reichen jedoch freiwillig eine ein, sind Sie nicht an die oben genannten Fristen gebunden. Stattdessen haben Sie bis zu vier Jahre Zeit, die Erklärung nachzureichen. Für Ihre Steuererklärung 2020 bedeutet das: Ihre Frist läuft erst zum 31. Dezember 2024 ab.

Tipp 3: Vermeiden Sie Verspätungen, um mögliche Strafzahlungen zu verhindern

Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag verlangen, wenn Sie die Fristen für Ihre Steuererklärung nicht einhalten. Konkret bedeutet das: Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung für 2020 abzugeben, diese aber erst zwischen August 2021 und Februar 2022 abgibt, riskiert eine Strafe. Kommt die Steuererklärung noch später, also ab März 2022, sind Verspätungszuschläge sicher. Die Höhe dieser Strafzahlungen ist gesetzlich geregelt: Mindestens 25 Euro pro Monat werden fällig. Je nach Auswirkung und Schwere der Verzögerung darf das Finanzamt aber bis zu 25.000 Euro Strafe verhängen.

Gut zu wissen: Ist Ihnen eine fristgerechte Einreichung nicht möglich, etwa aufgrund fehlender Unterlagen, Krankheit oder einem längeren Auslandsaufenthalt, können Sie beim Finanzamt eine Fristverlängerung von vier bis sechs Wochen beantragen.

Tipp 4: Wägen Sie gründlich ab, ob Sie die Unterstützung einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters benötigen

Besonders für Selbstständige mit vielen Buchungen, aber auch für Privatpersonen mit unterschiedlichen Einkommensarten kann eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater hilfreich sein. Diese helfen, wenn Sie sie sich selbst nicht gut mit dem Thema Steuern auskennen oder sich nicht damit auseinandersetzen möchten. Die Steuerberaterin oder der Steuerberater weiß, welche Beträge Sie beim Finanzamt geltend machen können und prüft Ihre Belege entsprechend. So sparen Sie Zeit – vor allem, weil Ihre Beraterin oder Ihr Berater auch die Kommunikation mit dem Finanzamt übernimmt. Außerdem haften BeraterInnen für ihre Leistungen.

Wer sich mit Steuern auskennt oder weniger komplexe Steuervorgänge hat, kommt womöglich mit einer Alternative zur Steuerberatung besser aus, zum Beispiel mit einer entsprechenden Software. Der Vorteil: Sie sparen die Gebühr für die Steuerberaterin oder den Steuerberater. Auch haben Sie so die Chance, sich einzuarbeiten und zu lernen, welche Ausgaben Sie steuerlich absetzen können. Ebenfalls von Vorteil: Sie müssen Ihre Belege nicht in die Hände Dritter geben.

Tipp 5: Lassen Sie sich von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten

Eine Steuerberatung ist Ihnen zu teuer, Sie wünschen sich aber trotzdem eine persönliche Ansprechpartnerin oder einen persönlichen Ansprechpartner? Dann suchen Sie sich Unterstützung bei einem Lohnsteuerhilfeverein. Der Verein ist günstiger als eine Steuerberatung und bietet trotzdem feste AnsprechpartnerInnen, mit denen Sie offene Fragen besprechen können. Aber: Selbstständige und Unternehmen erhalten beim Lohnsteuerhilfeverein generell keine Unterstützung. Auch wenn Sie Mieteinnahmen oder Einnahmen aus Kapitalvermögen von mehr als 18.000 Euro bei Einzel- oder 36.000 Euro bei Zusammenveranlagung haben, dürfen Sie nicht auf die Unterstützung des Vereins zählen.

Tipp 6: Registrieren Sie sich bei der Finanzverwaltung für das papierlose Steuerprogramm „Mein ELSTER“

Das elektronische Steuerprogramm Elster ist eine von der Finanzverwaltung bereitgestellte kostenlose Möglichkeit, Steuerangelegenheiten online an das Finanzamt zu übermitteln. Über „Mein ELSTER“ können Sie Ihre Steuererklärung elektronisch abgeben und sich so Papierkram einfach sparen. Über das Programm lassen sich außerdem verschiedene Anträge und Mitteilungen digital an Ihr Finanzamt senden – von Anträgen zu Fristverlängerungen bis hin zu Einsprüchen. 

Übrigens: Sollten Sie in vergangenen Jahren das sogenannte „ElsterFormular“ für Ihre Steuererklärung genutzt haben, ist dies für Ihre Steueranmeldungen und -erklärungen 2020 nicht mehr möglich. Die Steuersoftware ElsterFormular wurde letztmalig für das Steuerjahr 2019 zur Verfügung gestellt. Steigen Sie stattdessen auf Mein ELSTER um und regeln Sie Ihre steuerlichen Belange in Zukunft komplett digital.    

Tipp 7: Nehmen Sie das Angebot der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) in Anspruch

Die vorausgefüllte Steuererklärung (kurz: VaSt) ist ein Serviceangebot der Steuerverwaltung. Das Angebot ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern Daten, die den Finanzämtern und Sozialversicherungen vorliegen, automatisch in die eigene Steuererklärung zu integrieren. Dazu gehören Lohnbescheinigungen des Arbeitgebers, Rentenbezugsmitteilungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie zu Riester- und Rürup-Renten. Nach Abruf müssen die Daten nur noch auf Richtigkeit kontrolliert und mit einer elektronischen Unterschrift bestätigt werden. Einzige Voraussetzung: Sie müssen sich zuerst über Elster registrieren.

Tipp 8: Holen Sie frühzeitig die Steuerbescheinigung von Ihrer Sparkasse ein

Sie möchten eine jährliche Steuerbescheinigung Ihrer Sparkasse, in der beispielsweise die Erträge aus Sparverträgen, Festgeldkonten, Bausparen, Aktien und Co. enthalten sind? Diese können Sie in der Regel bei Ihrer Sparkasse online beantragen. Bei Fragen sprechen Sie einfach Ihre/n Berater/in an.

Tipp 9: Informieren Sie sich über Corona-bedingte steuerliche Besonderheiten

Viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben im letzten Jahr verstärkt im Homeoffice gearbeitet. Unter Umständen lassen sich entsprechende Mehrkosten in der Erklärung für 2020 steuerlich absetzen. Haben Sie in 2020 Kurzarbeitergeld bezogen, wirkt sich auch das auf Ihre Steuererklärung aus. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig über steuerliche Besonderheiten aufgrund der Corona-Pandemie.

Tipp 10: Mit der Online-Steuererklärung 20% auf „WISO steuer:WEB“ sparen

Mit der Nutzung der Online-Steuer­erklärung erhalten Sie einen Rabatt von 20 Prozent auf die Nutzung unserer Partner­plattform WISO steuer:WEB. Statt 34,95 Euro zahlen Sie unter Nutzung der Online-Steuer­erklärung der Sparkassen nur 26,95 Euro. Ihre Erklärung erledigt sich fast wie von selbst – Sie sparen Zeit und Arbeit, weil lästiges Suchen und Abtippen entfällt. Zudem helfen Ihnen clevere Tipps dabei Steuern zu sparen. Sie können sofort loslegen, ganz ohne Downloads und Installationen. Die Einrichtung und die Testversion sind kostenlos. Ihre Zahlungsvorgänge werden alle vollautomatisch auf steuerrelevante Inhalte analysiert und Ihre persönlichen Daten – natürlich verschlüsselt – an WISO steuer:WEB übertragen. Das Beste: Sie können die Online-Steuererklärung gleich ausprobieren – ohne Risiko. Denn bezahlt wird erst zum Schluss, bei Abgabe der Steuer­erklärung.

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